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   OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.1990 - 16 A 2710/89   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.1990 - 16 A 2710/89 (https://dejure.org/1990,3892)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.10.1990 - 16 A 2710/89 (https://dejure.org/1990,3892)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. Oktober 1990 - 16 A 2710/89 (https://dejure.org/1990,3892)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderungskosten - Entfernungsgrenze und Grund der Gefährlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befahren einer Straße; Spitzenbelastungszeit; Schulweg; Unterschreitung der Entfernungsgrenzen; Bewertung der Gefährlichkeit; Übermaßverbot; Beachtung des Sozialstaatsprinzips

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 483
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.02.1976 - 7 B 82.75

    Erstattung von Schülerfahrkosten - Länge des kürzesten Schulweges

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.1990 - 16 A 2710/89
    Dabei ist die Entfernungsgrenze von 3, 5 km für Schüler der Sekundarstufe I nicht zu hoch angesetzt (vgl. Senat, Urt. v. 24.09.1986 - 16 A 1700/85 unter Hinweis auf das Urt. des früher für Schülerfahrkostensachen zuständigen 8. Senats v. 09.04.1975 - VIII A 1341/73, bestätigt durch Beschl. des BVerwG v. 12.02.1976 - VII B 82/75).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.1986 - 16 A 1700/85
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.1990 - 16 A 2710/89
    Dabei ist die Entfernungsgrenze von 3, 5 km für Schüler der Sekundarstufe I nicht zu hoch angesetzt (vgl. Senat, Urt. v. 24.09.1986 - 16 A 1700/85 unter Hinweis auf das Urt. des früher für Schülerfahrkostensachen zuständigen 8. Senats v. 09.04.1975 - VIII A 1341/73, bestätigt durch Beschl. des BVerwG v. 12.02.1976 - VII B 82/75).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.1999 - 19 A 4220/96

    Ausgestaltung des Fahrgelderstattungsanspruchs einer Schülerin i.S.d. Gesetzes

    Ebenso für eine zu Beginn des Schuljahres 10jährige Schülerin OVG NRW, Urteil vom 31. Oktober 1990 - 16 A 2710/89 -, NVwZ-RR 1991, 483; für eine zu Beginn des Schuljahres 14- bzw. 15jährige Schülerin OVG NRW, Urteil vom 6. Juni 1990 - 16 A 784/88 -, NVwZ-RR 1991, 482 = NWVBl. 1991, 120, und für eine zu Beginn des Schuljahres 12jährige Schülerin OVG NRW, Urteil vom 14. November 1989 - 16 A 2639/88 -, a.a.O.; vgl. zum Fall eines zu Beginn des Schuljahres 10jährigen Schülers den Beschluß des Senats vom heutigen Tage im Parallelverfahren 19 A 4395/96 -, m.w.N.
  • VG Köln, 28.09.2011 - 10 K 7913/10

    G-8-Schüler haben den gleichen Anspruch auf Schülerfahrkosten wie Schüler anderer

    Eine Straße ist nur dann als "verkehrsreich" einzustufen, wenn sie stündlich von deutlich mehr als 300 Kraftfahrzeugen benutzt wird, vgl. etwa OVG NRW, Urteil vom 31.10.1990 - 16 A 2710/89 -, NVwZ-RR 1991, 483.
  • VG Düsseldorf, 14.07.2010 - 12 K 6424/09

    Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten; Anforderungen an die Vermessung

    Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. Oktober 1990 (16 A 2710/89), NVwZ-RR 1991, 483.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2007 - 19 E 458/07
    vgl. zum Merkmal verkehrsreiche Straße" OVG NRW, Urteil vom 31. Oktober 1990 - 16 A 2710/89 -, NVwZ-RR 1991, 483.
  • VG Düsseldorf, 13.10.2004 - 18 K 3313/04

    Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten für einen Schüler der Sekundarstufe

    Auch die L 00 erreicht nach Angaben des Beklagten nicht die Zahl von 300 Fahrzeugen, bei der eine verkehrsreiche Straße noch nicht angenommen worden ist (vgl. die Urteile des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen vom 18. April 1989 - 16 A 2246/86 -?750 Kfz: Verkehrsreiche Straße bejaht? und vom 31. Oktober 1990 - 16 A 2710/89 - ?300 Fahrzeuge: Verkehrsreiche Straße verneint?).
  • VG Düsseldorf, 13.10.2004 - 18 K 3310/04

    Übernahme von Schülerfahrkosten für Schüler der Sekundarstufe I; Besonders

    Auch die L 1 erreicht nach Angaben des Beklagten nicht die Zahl von 300 Fahrzeugen, bei der eine verkehrsreiche Straße noch nicht angenommen worden ist (vgl. die Urteile des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18. April 1989 16 A 2246/86 (750 Kfz: Verkehrsreiche Straße bejaht( und vom 31. Oktober 1990 16 A 2710/89 (300 Fahrzeuge: Verkehrsreiche Straße verneint().
  • VG Köln, 28.12.2004 - 10 K 8347/03

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Elternanteils für die freiwillige

    Eine Straße ist nur dann als verkehrsreich" einzustufen, wenn sie stündlich von deutlich mehr als 300 Kraftfahrzeugen benutzt wird - vgl. etwa OVG NRW, Urteil vom 31.10.1990 - 16 A 2710/89 -, NVwZ-RR 1991, 483.
  • VG Münster, 29.11.2022 - 1 K 1246/20

    Ausweichen, Bauliche Querungshilfe, Besondere Gefährlichkeit, Entfernungsgrenze,

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 31. Oktober 1990 - 16 A 2710/89 -, NVwZ-RR 1991, 483 = juris; entgegen der Auffassung des VG Arnsberg (Urteil vom 26. Juni 2015 - 12 K 4167/13 -, juris, Rn. 32) lässt sich dem Urteil des OVG NRW vom 18. April 1989 - 16 A 2246/86 -, nicht entnehmen, dass das Merkmal "verkehrsreich" erst dann erfüllt ist, wenn etwa 750 Fahrzeuge pro Stunde die fragliche Straße passieren.
  • VG Düsseldorf, 17.03.2015 - 1 K 3655/14

    Übernahme der Schülerfahrkosten aufgrund des besonders gefährlichen Schulweges

    Dafür, dass das Verkehrsaufkommen auf der F.-----straße erheblich höher als 300 Kfz pro Stunde (in der Spitzenbelastungszeit) wäre, was nach der obergerichtlichen Rechtsprechung notwendig ist für die Annahme einer verkehrsreichen Straße i.S.v. § 6 Abs. 2 Satz 2 SchfkVO, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. Oktober 1990 (16 A 2710/89), NVwZ-RR 1991, 483, ist vom Kläger nichts vorgetragen und bestehen auch sonst keine Anhaltspunkte.
  • VG Düsseldorf, 09.10.2001 - 18 K 6617/00

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Schülers auf Übernahme von Schülerfahrkosten;

    Der entsprechende Grenzwert liegt weit oberhalb von 300 Fahrzeugen pro Stunde, vgl. OVG NRW, Urteil vom 31. Oktober 1990 - 16 A 2710/89 - Damit hat es jedoch nicht sein Bewenden, weil Satz 2 durch die Formulierung "insbesondere" anzeigt, dass er keine abschließende Regelung enthält.
  • VG Köln, 25.07.2001 - 10 K 10402/98

    Anspruch der Eltern auf Erstattung der von ihnen für den Schulbesuch ihrer Kinder

  • VG Düsseldorf, 11.02.2005 - 18 K 5559/04

    Ablehnung des Antrages auf Übernahme von Fahrkosten eines Schülers wegen

  • VG Düsseldorf, 20.08.2001 - 1 L 1789/01

    Zuweisung eines Kindes in eine Schulklasse im Wege einer einstweiligen Anordnung;

  • VG Arnsberg, 29.10.1999 - 12 K 5048/98

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines Schülers gegenüber dem

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